SS-Gefolge

SS-Gefolge im KZ Bergen-Belsen nach der Befreiung des Lagers am 19. April 1945, darunter Hildegard Kanbach (1. von links), Magdalene Kessel (2. von links), Irene Haschke (Zentrum, 3. von rechts), Elisabeth Volkenrath (2. von rechts teilweise verdeckt), Hertha Bothe (1. von rechts) auf dem Weg zur Bestattung der Opfer.

SS-Gefolge war während der Zeit des Nationalsozialismus die Bezeichnung weiblicher Zivilangestellter der SS. Frauen konnten nur sehr eingeschränkt im SS-Helferinnenkorps Mitglied der SS werden. Das SS-Gefolge war formal nicht Teil der SS.

Die Aufseherinnen, die in den Konzentrations- und Arbeitslagern als Wachmannschaften arbeiteten, waren als uniformierte Zivilangestellte für die SS tätig.[1] Auch Krankenschwestern, die vom „Reichsbund deutscher Schwestern“ rekrutiert wurden, gehörten dem SS-Gefolge an. Sie leisteten in den Frontlazaretten sowie den SS- und Polizeidienststellen medizinische Dienste, wurden aber auch in den Krankenrevieren der Konzentrationslager eingesetzt. Es ist unklar, ob auch die Ärztinnen, die bei der SS ihren Dienst taten, zum SS-Gefolge zählten. Alle Angehörige des SS-Gefolges waren der SS- und Polizei-Gerichtsbarkeit unterstellt.[2]

  1. Simone Erpel (Hrsg.): Im Gefolge der SS: Aufseherinnen des Frauen-KZ Ravensbrück. Begleitband zur Ausstellung. Berlin 2007.
  2. vgl. Silke Schäfer: Zum Selbstverständnis von Frauen im Konzentrationslager. Das Lager Ravensbrück. Berlin 2002 (Dissertation TU Berlin), urn:nbn:de:kobv:83-opus-4303, doi:10.14279/depositonce-528, S. 182; Claudia Taake: Angeklagt: SS-Frauen vor Gericht. Universität Oldenburg 1998, S. 29 f.

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