SS-Gefolge war während der Zeit des Nationalsozialismus die Bezeichnung weiblicher Zivilangestellter der SS. Frauen konnten nur sehr eingeschränkt im SS-Helferinnenkorps Mitglied der SS werden. Das SS-Gefolge war formal nicht Teil der SS.
Die Aufseherinnen, die in den Konzentrations- und Arbeitslagern als Wachmannschaften arbeiteten, waren als uniformierte Zivilangestellte für die SS tätig.[1] Auch Krankenschwestern, die vom „Reichsbund deutscher Schwestern“ rekrutiert wurden, gehörten dem SS-Gefolge an. Sie leisteten in den Frontlazaretten sowie den SS- und Polizeidienststellen medizinische Dienste, wurden aber auch in den Krankenrevieren der Konzentrationslager eingesetzt. Es ist unklar, ob auch die Ärztinnen, die bei der SS ihren Dienst taten, zum SS-Gefolge zählten. Alle Angehörige des SS-Gefolges waren der SS- und Polizei-Gerichtsbarkeit unterstellt.[2]